NRW-Landtag will Windenergieanlagen nur bei Bedarf befeuern lassen
Windenergieanlagen sind derzeit mit einer Dauerbefeuerung ausgerüstet, um bei Nacht Kollisionen mit Luftfahrzeugen zu verhindern. Das nächtliche Dauerblinken, das Anwohner oft als störend empfinden, kann inzwischen mit verschiedenen technischen Mitteln deutlich reduziert werden. Genau das will der Landtag in Nordrhein-Westfalen (NRW) nun vorantreiben.
Landtag fordert NRW-Landesregierung zum Handeln auf
Am vergangenen Freitag (27.01.2017) hat der Landtag in NRW in der Plenumsdebatte die Landesregierung aufgefordert, die Möglichkeiten der bedarfsgerechten Befeuerung in NRW zu prüfen. Der Landtag folgt damit einem Antrag von den Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen, dem sich auch die Fraktionen der FPD und der Piraten im Wirtschafts- und Energieausschuss angeschlossen hatten.
Vier Forderungen an die Landesregierung
Konkret fordert der Landtag die Landesregierung in dem Antrag auf, zu prüfen, ob für neue Windenergieanlagen eine allgemeine Pflicht zur bedarfsgerechten Befeuerung eingeführt werden sollte und wie diese ausgestaltet sein könnte. Für Bestandsanlagen soll die Landesregierung zudem ausloten, wie und in welchem Umfang die Ausgleichszahlungen der Anlagenbetreiber über den Einsatz bedarfsgerechter und vernetzter Befeuerung modifiziert werden können.
Die Landesregierung soll dabei nach dem Willen der Volksvertreter in Zusammenarbeit mit den Betreibern von Windenergieanlagen sicherstellen, dass die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich aktiv vorangetrieben wird. Schließlich soll geprüft werden, ob mit Hilfe von Pilotanlagen weitere Erkenntnisse zu den Vorteilen der bedarfsgerechten Befeuerung in NRW gewonnen werden können.
Landesverband Erneuerbare Energien NRW begrüßt Antrag und kritisiert Einbaupflicht
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) begrüßt die Entscheidung des Landtags. „Die Frage des nächtlichen Blinkens von Windrädern hat sich zu einer entscheidenden Akzeptanzfrage beim weiteren Ausbau der Windenergie entwickelt“, so Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW. Aus Sicht des Verbands gilt es nun, schnell die Zulassung kostengünstiger Systeme zu ermöglichen und zugleich wirtschaftlich vertretbare Wege zur Nachrüstung von Bestandsanlagen zu schaffen.
Auch die Forderung der Nachrüstung von Altanlagen, wie es schon heute in Schleswig-Holstein möglich ist, sowie die Prüfung von Pilotprojekten begrüßt der Verband. Kritisch bewertet der LEE NRW dagegen eine generelle Einbauverpflichtung für neue Anlagen. So seien die bisher zugelassenen Systeme für viele Betreiber, gerade von Einzelanlagen und kleinen Bürgerwindparks, nicht wirtschaftlich umzusetzen.
© IWR, 2017
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