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Atommüll-Gesellschaft des Bundes nimmt Arbeit auf

Berlin - Nach der Neuordnung der Zuständigkeiten für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle wird auch der Betrieb von atomaren Zwischenlagern neu organisiert. Diese Aufgabe fällt nun in den Verantwortungsbereich des Bundes.

Der Betrieb der atomaren Zwischenlager erfolgte bisher durch die Atomkonzerne. Jetzt übernimmt der Bund diese Aufgabe. Die zu diesem Zweck im März 2017 gegründete Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) ist am 1. August 2017 zu 100 Prozent und ohne Zahlung eines Kaufpreises in den Besitz des Bundes übergegangen.

Bund für Zentrale Zwischenlager und Standort-Zwischenlager zuständig

Zum Geschäftsfeld der BGZ gehören seit dem 01. August 2017 die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Anfang 2019 fallen auch die zwölf dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten in die Zuständigkeit der BGZ. Anfang 2020 wird sie zudem auch die Verantwortung für die zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke übernehmen.

Atomkonzerne nur noch für AKW-Rückbau zuständig

Mit dem im Juni 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ wurde neu geregelt, wer für die Stilllegung und für den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle verantwortlich ist. Die AKW-Betreiber sind danach für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung fällt hingegen zukünftig in die Verantwortung des Bundes.

Finanzierung der Zwischen- und Endlager aus dem Atomfonds

Die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung wurden dem Bund von den Betreibern in einem öffentlich rechtlichen Fonds zur Verfügung gestellt. Zum 1. Juli 2017 sind rund 24,1 Milliarden Euro in den Fonds eingezahlt worden. Der Fonds wird die bislang von den Betreibern getragenen Kosten für die Zwischen- und Endlagerung übernehmen. Wie lange die Fondsmittel am Ende reichen, bleibt die eigentlich spannende Frage.

© IWR, 2017





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