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Hohes Bußgeld gegen Stromversorger wegen illegaler Werbeanrufe

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat gegen einen Energieversorger das höchstmögliche Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro verhängt. Auslöser waren rechtswidrige Werbeanrufe.

Im Mittelpunkt illegaler Werbeanrufe und Belästigungen steht der Energielieferant Energy2day GmbH. Tausende hatten sich bei der Bundesnetzagentur beschwert. Jetzt hat die Behörde ein hohes Bußgeld verhängt.

Telefonwerbung für Energielieferverträge

Bei der Bundesnetzagentur hatten sich rund 2.500 Verbraucher über Werbeanrufe der Energy2day GmbH beschwert. Zahlreiche Verbraucher berichteten, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten. Ziel war es, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen. Wettbewerber im Energiemarkt sahen sich wegen dieses Vorgehens der Energy2day GmbH bereits zu umfangreichen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet gezwungen.

Höchstes je verhängtes Bußgeld

Im aktuellen Verfahren wurde der gesetzlich vorgesehene Bußgeldrahmen von der Bundesnetzagentur erstmals voll ausgeschöpft, teilte die Behörde mit. Das Unternehmen hat ausgesagt, kein Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern mehr zu betreiben. Die Bundesnetzagentur wird dies beobachten. Die Geldbuße ist aber noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn. "Nur ärgern und auflegen bringt nichts, Verbraucher sollten unerlaubte Werbeanrufe bei uns melden. Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

© IWR, 2017





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