Standortvorbescheid für Offshore-Windpark Riffgat erteilt
Der Standortvorbescheid ist eine wichtige Teilgenehmigung. Er besagt, dass der Standort für die Errichtung und den Betrieb eines Offshore-Windparks, bestehend aus max. 44 Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von max. 164 m und einer Leistung von max. je 6 MW, sowie eines Umspannwerks und der windparkinternen Kabel im Meeresboden geeignet ist. Vorteil des Standortes ist nach EWE-Angaben die Nähe zu den nächstgelegenen Häfen Borkum (25 km), Emden (65 km) und Eemshaven (NL, 36 km). Installations- und Wartungsschiffe können den Standort in relativ kurzer Zeit erreichen. Dazu kommt die mit durchschnittlich 20 Metern relativ geringe Wassertiefe.
Nachdem der Standortvorbescheid die grundsätzliche Eignung des Gebietes bestätigt hat, werden als nächste Schritte die technische Planung und Erstellung der Genehmigungsunterlagen folgen. Eine Bauentscheidung wird nach Abschluss der Planungen und der Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgen.
Das Projekt ENOVA offshore Windpark Riffgat befindet sich innerhalb der 12-Seemeilen-Zone des Landes Niedersachsen. Der Windpark liegt ca. 4,2 km süd-lich des Verkehrstrennungsgebietes Terschelling - German Bight, ca. 3,6 km westlich zur Grenze „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ und in ca. 15 km nordwestlicher Richtung zur Insel Borkum. Die Windparkfläche beträgt ca. 6 qkm.
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Quelle: iwr/25.01.08/
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