Windbranche-NRW.de

Windenergie-Branchenportal Nordrhein-Westfalen

BNetzA gibt O.K. für neuen Szenariorahmen Strom

© flashpics - Fotolia© flashpics - Fotolia

Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Szenariorahmen 2019-2030 genehmigt. Aufgrund der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten energiepolitischen Ziele ergeben sich gegenüber dem Szenariorahmen 2017-2030 deutliche Veränderungen.

Der neue BNetzA-Szenariorahmen 2019-2030 stellt die Planungsgrundlage dar, um den nötigen Netzausbau zu ermitteln, der zusätzlich zu den bereits beschlossenen Netzausbauvorhaben bis zum Jahr 2030 bzw. 2035 erforderlich ist. Erstmals wird auch ein Zwischenszenario für das Zieljahr 2025 einbezogen.

EE-Ausbauziele des Bundes führen zu maßgeblicher Veränderung der Szenarien

Der BNetzA-Szenariorahmen 2019-2030 beschreibt mit Hilfe von fünf Entwicklungspfaden die wahrscheinliche Entwicklung des Stromsektors bis zu den Jahren 2030 und 2035. Unterschiede zwischen den Szenarien bestehen in Bezug auf die Ausprägung der Sektorenkopplung und der Entwicklung der Stromerzeugungsstrukturen (Dezentralität und Zentralität).

Gegenüber dem Szenariorahmen 2017-2030 führt die Zielsetzung der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis2030 auf 65 Prozent zu steigern, zu einer weiter zunehmenden EE-Stromerzeugung und damit zu deutlich höheren regenerativen Erzeugungskapazitäten, so die BNetzA. Sonderausschreibungen für Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie höhere Offshore-Windenergiemengen sind ebenfalls Teil des neuen Szenariorahmens.

Daraus ergeben sich im Vergleich zum vorangegangenen Szenariorahmen maßgebliche Veränderungen. Neben dem wachsenden EE-Anteil ist beim konventionellen Kraftwerkspark ein starker Rückgang zu verzeichnen. Dementsprechend wurden u.a. die pauschalen Annahmen zu den technisch-wirtschaftlichen Lebensdauern der Kohlekraftwerke reduziert. Dies stelle allerdings lediglich die Bandbreite denkbarer Entwicklungen dar, die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) für die Netzplanung zu berücksichtigen sei. Voraussetzung für den sicheren Betrieb des Stromnetzes bei einer Halbierung der Kohlekapazitäten bis 2030 sei der Ausbau des Stromnetzes und der Bau neuer Gaskraftwerke, so die BNetzA.

Szenarien mit unterschiedliche Innovationsgraden

Auch der Innovationsgrad in den verschiedenen Szenarien variiert, was zum Beispiel die Sektorenkoppelung angeht. So liegen den verschiedenen Szenarien unterschiedliche Annahmen zur Entwicklung der E-Mobilität und zum Einsatz von Strom bei der Wärmeversorgung zugrunde. Des Weiteren weisen die Szenarien einen unterschiedlich ausgeprägten Einsatz neuer Technologien im Stromsektor zur Steigerung der Flexibilität und Bereitstellung von Speicherkapazitäten auf.

In Abweichung zum letzten Szenariorahmen 2017-2030 werden nicht nur vier Szenarien genehmigt, sondern noch ein zusätzliches Zwischenszenario mit dem Zieljahr 2025. Es soll zur Prüfung der von den ÜNB eingereichten kurzfristig durchführbaren Maßnahmen („Ad-Hoc“-Maßnahmen) zur Minimierung des Netzausbaubedarfs genutzt werden.

Szenariorahmen bildet Basis für neuen Netzentwicklungsplan

Aufgabe der ÜNB ist es, auf der Grundlage des neuen Szenariorahmens in den nächsten Monaten einen neuen Netzentwicklungsplan für den weiteren Netzausbaubedarf bis zum Jahr 2030 zu entwickeln. Der konsultierte Entwurf für den Netzentwicklungsplan 2019-2030 ist bis zum 15. April 2019 bei der BNetzA einzureichen.


© IWR, 2018


20.06.2018

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen