Windbranche-NRW.de

Windenergie-Branchenportal Nordrhein-Westfalen

Neues Energiesammelgesetz im Kabinett verabschiedet

© Fotolia© Fotolia

Münster – Das Bundeskabinett hat gestern (05.11.2018) den Entwurf des Energiesammelgesetzes verabschiedet. Bundeswirtschaftsminister Altmaier begrüßt das Vorhaben, Kritik kommt von den Verbänden.

Der neue Gesetzentwurf zum "Energiesammelgesetz" sieht die im Koalitionsvertrag vorgesehene Sonderausschreibung für Windenergie an Land und Photovoltaik vor. Es werden aber auch weitreichende Änderungen am KWK-Gesetz und am EEG vorgenommen. Ziel der Koalition ist es, das Energiesammelgesetz bis zum Ende des Jahres zu verabschieden.

Sonderausschreibungen, Netzbeschleunigungsgesetz, Änderungen am KWK-Gesetz und Kapazitätsreserve

Im Energiesammelgesetz sind zahlreiche Maßnahmen integriert. Die Sonderausschreibungen in Höhe von 4 GW je Technologie für Wind (Land) und PV erfolgen zusätzlich zur laufenden Ausschreibung von 2019 bis 2021. Mit dem Netzausbeschleunigungsgesetz (NABEG) wird der Netzausbau forciert. Bei der Windenergie wird die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingeführt, die das nächtliche Dauerblinken beendet. Bei der Photovoltaik ändert sich für PV-Anlagen bis 40 kW nichts, für Neuanlagen im Segment 40 - 750 kW wird die Vergütung deutlich gekürzt. Die EEG-Privilegierung (40% EEG-Umlage) für KWK-Neuanlagen gilt wieder für fast alle Anlagen (98 %), und zwar rückwirkend zum 01.01.2018. Des Weiteren wird ein neuer Anlagenbegriff eingeführt, der die teilweise Modernisierung größerer Dampfsammelschienen-KWK ermöglicht. Netzkodex/RfG: Es wird eine Übergangsregelung für PV- und KWK-Anlagen geschaffen, die ab jetzt gekauft werden. Damit wird verhindert, dass Anlagen, die ab jetzt gekauft werden, aufgrund von EU-Recht ab April 2019 auf den neuen Standard nachgerüstet und neu zertifiziert werden müssen. Letztendlich wird die an die beihilferechtlichen Genehmigungen angepasste Kapazitätsreserve nun zum 01. Oktober 2020 eingeführt.

Kritik: Ökostromanbieter warnen vor Zusammenbruch des Mieterstrommodells

Im aktuell vorliegenden Referentenentwurf des „Energiesammelgesetzes“ schlägt die Bundesregierung vor, die EEG-Förderung neuer Solaranlagen um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. Nach Einschätzung des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy hätte dies fatale Auswirkungen für Mieterstrommodelle: Die laut Mieterstromgesetz vorgesehene Unterstützung dieser Anlagen orientiert sich an der EEG-Vergütung. Entsprechend droht Einschnitte von 50 Prozent oder mehr, was viele Projekte unwirtschaftlich machen würde. „Der Entwurf aus dem Hause Altmaier macht den Mieterstrom kaputt – den die Große Koalition gerade mal vor einem Jahr gesetzlich eingeführt hat, damit nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieterinnen und Mieter von den Vorteilen erneuerbarer Energien profitieren können“, so Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy.

Ähnlich äußert sich auch der Ökostromanbieter Naturstrom AG, der vor einem Kollateralschaden des Energiesammelgesetzes warnt. Die vorgesehenen Kürzungen wären für Mieterstrom ein schwerer Schlag ins Kontor, noch bevor der Markt richtig Fahrt aufgenommen hat, so Dr. Tim Meyer, Vorstand der Naturstrom AG. „Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein und konterkariert alle Bestrebungen, den Photovoltaikzubau nachhaltig zu stärken und die Energiewende in die Innenstädte zu bringen“, so Meyer weiter.

BNE fordert Investitionsmodelle jenseits des EEGs

Neben der Kritik an den geplanten Anpassungen des Mieterstrommodells fordert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE), eine Reform des EEG: Grundsätzlich sei es an der Zeit, andere Investitionsmodelle jenseits des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu erarbeiten. „Damit die erneuerbaren Energien mittelfristig in einen selbsttragenden Markt kommen, muss das EEG zu einem über die Nachfrage funktionierenden marktaffinen System mit wettbewerblich ermittelten Preisen weiterentwickelt werden. Treiber dieser Nachfrage werden die dezentrale Versorgung sowie die Sektoren Wärme und Mobilität sein, die eine Sogwirkung aus dem Markt erzeugen“, so Busch. Um das Regierungsziel 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 zu erreichen, müsse das bisherige Ausbautempo noch erheblich gesteigert und die Potenziale jenseits des EEGs freigesetzt werden, so Busch weiter.

Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert Anschlag auf die Energiewende

Für Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW), sind die Kürzungspläne bei der Solarenergie nicht nachvollziehbar: "Die geplanten Einschnitte bei der Solarenergie sind ein Anschlag auf die Energiewende. Eine so hohe Förderkürzung mit so kurzer Vorwarnung greift tief in die Planungssicherheit der Handwerksbetriebe ein. Viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen werden sich nicht mehr erfüllen lassen. Das könnte in Einzelfällen sogar bis zur Insolvenz von Installationsbetrieben führen", so Körnig. Der BSW fordert, die Vergütungskürzung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zumindest zeitlich zu verschieben und zu strecken, um den Vertrauensschutz der Branche zu sichern.

BEE: Entwurf des Energiesammelgesetz bietet zu wenig Planungssicherheit

Im Ergebnis bestehe nun zwar für Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zumindest bis zum Jahr 2021 eine gewisse Planungssicherheit, aber die mittel- bis langfristige Planung werde weiter herausgeschoben, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE). „Leider wurde die Umsetzung des 65-Prozent-Ziels für Erneuerbare Energien für das Jahr 2030 vertagt, so dass es unklar bleibt, wie die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien konkret aussehen sollen“, kritisiert Peter. Das Erreichen der Klimaschutzziele ohne deutlich höhere Ausbauvolumina der Erneuerbaren Energien sei undenkbar, so Peter weiter.

Offshore Stiftung bemängelt Fehlen der Offshore-Windenergie

Die Stiftung Offshore-Windenergie kritisiert, dass der Ausbau der Offshore-Windenergie in dem BMWi-Entwurf nicht berücksichtigt wird. „Der im Koalitionsvertrag vorgesehene kurzfristige Sonderbeitrag Offshore-Wind findet sich leider nicht in der Vereinbarung wider. Damit werden klimapolitische und energiewirtschaftliche Chancen unnötig vertan“, so Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Offshore Windenergie.

VDMA begrüßt Flexibilisierung von Biogasanlagen

Das Energiesammelgesetz bietet nach Ansicht des VDMA für die Anlagenbetreiber von Biogasanlagen mehr Sicherheit. Dazu zählt die Festlegung des Flexibilitätsdeckels auf 1.000 MW bei einer Inbetriebnahmefrist von 16 Monaten. Konkret bedeutet dies, dass Anlagenbetreiber eine Sicherheit bezüglich der Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie erhalten, sofern die Anlage spätestens 16 Monate nach Erreichen des Flexibilitätsdeckels in Betrieb gegangen ist. Da bis Ende August 2018 bereits 736 MW des Deckels ausgeschöpft waren, dürfte dies vermutlich verstärkte Flexibilisierungsinvestitionen auslösenj, so der VDMA Power Systems, Fachverband des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA e.V.

© IWR, 2018


06.11.2018

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen