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Stimmen zum geplanten Energiesammelgesetz

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Berlin, Münster – Der Entwurf des Energiesammelgesetzes stößt weiterhin auf Kritik. Das zeigen auch die Statements von Energieverbänden im Vorfeld der öffentlichen Anhörung, die gestern (20.11.2018) im Bundestag stattgefunden hat.

Ziel der Bundesregierung ist es, das Energiesammelgesetz bis zum Jahresende zu verabschieden. Die Energieverbände sehen bis dahin vor allem bei den geplanten Anpassungen bei der Solarenergie großen Änderungsbedarf.

Eurosolar fordert Stopp der Solarkürzung

Für Eurosolar-Vizepräsident Dr. Fabio Longo ist für den Erfolg der Energiewende statt des aktuell niedrigen Niveaus, auf dem sich der Mieterstrom entwickelt, ein viel stärkerer Ausbau mit mindestens 5 Gigawatt installierter Leistung nötig. Mit einem Energiesammelgesetz in der jetzigen Fassung werde es aber einen Absturz der Solarenergie ins Bodenlose geben und die Energiewende um Jahre zurückgeworfen, so de Longo. Eurosolar fordert daher u.a. die Streichung der Solarkürzungen im Energiesammelgesetz und eine Abschaffung des absoluten Solardeckels von 52 GWp installierter Leistung.

BNE für Reform der Netzentgelte und mehr Flexilität

Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) lehnt die vorgesehenen Vergütungskürzungen bei der Solarenergie ab. Mit Blick auf Entwicklung eines zukünftigen Energiesystems merkt der bne zudem an, dass die Bundesregierung es mit dem Gesetzesentwurf verpasse, die wichtigsten und zwingenden Reformen für die Flexibilisierung und Fortentwicklung des Energiesektors anzugehen. „Im Gesetzentwurf fehlen die Reform der Netzentgeltstrukturen, die Aufnahme netzdienlicher Flexibilitätsanreize und eine sektorübergreifende Ausgestaltung des Umlagen- und Abgabensystems“, kritisiert BNE-Geschäftsführer Robert Busch.

Energiesammelgesetz trifft energiegenossenschaftliches Kerngeschäft

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) sieht bei einer Umsetzung der Regelungen im Entwurf des Energiesammelgesetzes Bürgerenergie-Genossenschaften in ihrem Kerngeschäft bedroht. 81 Prozent der 855 im Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) organisierten Energiegenossenschaften betreiben PV-Anlagen, 72 Prozent der Energiegenossenschaften hätten weitere Investitionen in PV-Anlagen geplant. Viele dieser Projekte umfassen PV-Dachanlagen in der von den geplanten Sonderkürzungen betroffenen Leistungsspanne. „Diese bürgernahen und regionalen Investitionen werden unmöglich, wenn der Kabinettsbeschluss zum Energiesammelgesetz in dieser Form umgesetzt wird. Wir fordern daher die Streichung der vorgesehenen Sonderkürzungen“, so der DGRV-Vorstandsvorsitzende Eckhard Ott. Doch auch laufende Projekte wären gefährdet, wenn sie nicht zum 1. Januar 2019 fertig werden. „Wenn ich heute nicht weiß, ob ich zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme noch eine sichere Refinanzierung habe, dann werde ich nicht investieren", so Ott weiter.

VKU: Energiesammelgesetz bringt Energiewende so nicht voran

Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) sind die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen in Summe nicht geeignet, die Energiewende zu beschleunigen. Bei den Themen Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom haben die Regierungsfraktionen noch die Chance, Impulse für eine dezentrale Energiewende zu setzen. Der Stadtwerkeverband plädiert daher dafür, mit dem Energiesammelgesetz das KWKG bis 2025 zu verlängern. Das würde zahlreichen Unternehmen Sicherheit für ihre bereits in Vorbereitung befindlichen Investitionen verschaffen – und den Verbrauchern mehr Versorgungssicherheit. Des Weiteren spricht sich der VKU dafür aus, auf die Kürzungen bei der Solarenergie zu verzichten oder zumindest Mieterstromanlagen davon auszunehmen. Mieterstrommodelle könnten für die Energiewende in den Städten ein Türöffner sein. Vor allem dann, wenn es gelinge, den Quartiersansatz in der Energiewirtschaft weiterzuentwickeln, so der VKU.


© IWR, 2018


21.11.2018

 



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