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Anhörung im Bundestag zum EEG und zum WindSee-Gesetz: Es reicht noch nicht!

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Münster - Im Bundestag hat jetzt eine Sachverständigen-Anhörung zu dem Osterpaket der Bundesregierung stattgefunden. Vom Grundsatz wurden die eingebrachten Gesetzesentwürfe begrüßt. Es zeigt sich aber auch, dass die Maßnahmen für die Umsetzung der Energiewende noch nicht ausreichen.

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages hat sich gestern (16.05.2022) mit dem Osterpaket der Bundesregierung befasst. Im Rahmen der rund zweistündigen Anhörung wurden der „Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (20/1630) und das „Windenergie-auf-See-Gesetz“ (10/1634) erörtert. Nachfolgend einige Stimmen:

BDEW: Ausbauturbo mit besseren Rahmenbedingungen zünden

Aus der Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sind wichtige Weichen mit den Gesetzentwürfen gestellt: Der Ausbau Erneuerbarer Energien im „vorrangigen öffentlichen Interesse“ könne in seiner Bedeutung nicht hoch genug gewürdigt werden. Und auch die Abschaffung der EEG-Umlage für die Endkunden sei ein starkes Signal.

Angesichts der knappen Zeit für die Erreichung der Klimaschutzziele, könne das Osterpaket nur der erste Schritt sein, dem zügig das Sommerpaket folgen müsse. „Um den Turbo zu zünden, brauchen wir spürbar bessere Rahmenbedingungen: Wir brauchen dringend Flächen - für Windenergie und für die Photovoltaik. Für Windenergie erwarten wir das Windflächenbedarfsgesetz, für PV muss im EEG die Flächenkulisse erweitert werden“, so die Vorsitzende der BDEW Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae.

„Schlussendlich muss in allen Regelungsvorschlägen das Gesamtsystem mitgedacht werden. So brauchen wir beispielsweise den Netzausbau und schnelle Netzanschlüsse, einen konzertierten und konzentrierten Wasserstoff-Hochlauf sowie ausreichend Speicher und andere Flexibilitätsoptionen“, ergänzt Andreae.

VKU: Dringender Nachbesserungsbedarf bei Dach-PV und KWK im parlamentarischen Verfahren

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßt die im EEG-Entwurf vorgelegten, ambitionierten Ausbauziele. Ob und wie dieses Ziele erreicht werden, hänge aber erheblich von den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. „Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält viele richtige Maßnahmen zum besseren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Er könnte aber in Teilen erheblich weitergehen, um die Ausbaupotentiale der Erneuerbaren effektiv zu heben“, so Liebing.

Insgesamt müssten jedoch vor allem die Rahmenbedingungen für den PV-Ausbau erheblich verbessert werden, um die vorhanden Potentiale zu nutzen und um die angestrebte Verdreifachung des PV-Ausbaus bis 2030 zu erreichen. Auch das Thema Wärmewende kommt im Osterpaket aus der Perspektive des VKU viel zu kurz. So werde beispielsweise die Rolle der Biomasse in Wärmenetzen verkannt, indem die Bundesregierung den Einsatz von Biomethan in KWK-Anlagen zurückdrängen und stattdessen in Spitzenlastkraftwerke lenken wolle. „Darüber hinaus erschwert der Gesetzentwurf den notwendigen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere durch eine praxisferne Ausgestaltung der Wasserstofffähigkeit für KWK-Anlagen“, so Liebing.

Dena: Neue Dynamik braucht verlässliche Ziele und mehr marktliche Optionen

Auch Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (Dena), begrüßt das vorliegende Gesetzespaket, fordert aber weitere Anstrengungen. „Wir müssen beim Ausbau endlich auf die Überholspur kommen, sonst bleiben die Ziele unerreichbar. Zusätzlich müssen weitere Potentiale aktiviert werden“, so Kuhlmann.

So regt die Dena beispielsweise an, marktnahe Geschäftsmodelle wie Green Power-Purchase Agreements (PPAs) zu stärken. Deutlicher als geplant sollten Hürden für den Eigenverbrauch Erneuerbarer Energie und von Bürgerenergieprojekten und Energy Communities abgebaut werden. „Wir brauchen auf allen Ebenen mehr Marktdynamik, Entlastungen bei der Bürokratie und mehr Flexibilität, damit der Einsatz Erneuerbarer Energien auch im dezentralen Einsatz einer integrierten Energiewende attraktiver wird“, so Kuhlmann weiter. Daher müsse das Osterpaket auch im Zusammenhang mit dem Sommerpaket stehen, bei dem die Planungsverfahren weiter optimiert werden sollten.

BEE: Nachjustieren, um Energiewende sicher aufzustellen

Auch die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) Dr. Simone Peter sieht in dem Osterpaket einen ambitionierten und begrüßenswerten ersten Schritt. „Leider denkt es noch nicht alle Erneuerbaren Energieträger im angemessenen Maße mit“, so Peter. Mit den richtigen Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess könnte das Osterpaket allerdings sein volles Potenzial entfesseln und die Weichen für ein nachhaltiges und souveränes Energiesystem stellen.

Kritisch ist nach Einschätzung des BEE das Thema Flächenbereitstellung bei der Photovoltaik und bei der Windenergie. Beide Erzeugungsformen sollen die Leistungsträger des neuen Energiesystems werden, sind aber weiterhin beim Ausbau großen Hemmnissen unterworfen. Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht der BEE darüber hinaus vor allem bei Bioenergie und Wasserkraft. „Wo eigentlich der Ausbau der Kapazitäten angezeigt wäre, auch um Netzstabilität und Versorgungssicherheit als dezentrales Backup für Sonne und Wind bereitzustellen, sieht der Entwurf sogar einen Rückbau vor. Dies stellt dutzende Terawattstunden sauberer und steuerbarer Leistung unnötig zur Disposition. Für die kleine Wasserkraft bedeutet der Text in seiner jetzigen Fassung faktisch das Aus. Der Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen ist daher schnellstmöglich zu revidieren“, so Peter.

BWO: Systemintegration mitdenken - Versorgungssicherheit gewährleisten

Für den Geschäftsführer des Bundesverbandes der Windparkbetreiber Offshore (BWO), Stefan Thimm, bietet sich mit der laufenden WindSeeG-Novelle die Möglichkeit, die Systemintegration des offshore produzierten Stroms frühzeitig mitzudenken. „Diese Gelegenheit sollte die Bundesregierung nicht verstreichen lassen“, mahnt Thimm. Der BWO schlägt deshalb vor, die Systemintegration des Stroms aus Offshore-Windparks künftig über ein weiteres Ausschreibungskriterium anzureizen. „Wenn bereits in der Ausschreibung zusätzliche Netz- und systemdienliche Anlagen berücksichtigt werden - wie beispielsweise Batteriespeicher, Elektrolyseure oder auch flexible Lasten - dann können der Anteil des genutzten Stroms aus Erneuerbaren Energien erhöht, die Netzengpasskosten reduziert und auch die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger verringert werden“, erläutert Thimm.


© IWR, 2022


17.05.2022

 



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