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Windenergie-Zubau in Deutschland bleibt weiter zu niedrig - Kritik am Wind-an-Land-Gesetz

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Münster - Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Bislang kommt davon vor Ort in der Realität noch nichts an. Der Windenergieausbau in Deutschland verharrt auch 2022 bislang auf niedrigem Niveau und auch die jüngste Ausschreibung der Bundesnetzagentur ist wieder stark unterzeichnet.

Für einen schnelleren Ausbau der Windenergie an Land hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) vorgelegt. Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) kritisiert den Entwurf angesichts des fehlenden Zeitdrucks für die Ausweisung von Flächen scharf. Er fordert ein Vorziehen der Zeitziele, damit das Gesetz bis 2030 zum Ausbau der Windenergie beitragen kann. Auch für die sofortige Beschleunigung des Ausbaus hat der WVW einen Vorschlag.

Verband warnt Bundesregierung vor krachender Verfehlung der Windenergieziele

Aus Sicht des WVW ist sehr wichtig, dass der Gesetzgeber für den Ausbau der Windenergie die als notwendig erachtete Flächenvorgabe von 2 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands inkl. ihrer Durchsetzung im Wind-an-Land-Gesetz festlegen will. Doch der aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Entwurf hat aus Sicht des WVW einen schwerwiegenden Haken, da die Flächenziele im WaLG verbindlich erst ab dem Jahr 2027 wirken sollen.

„Und danach müssen die Windenergieprojekte noch genehmigt und realisiert werden. Der vorgelegte Entwurf für ein Wind-an-Land-Gesetz ist flügellahm und wird sich für eine kurzfristige Beschleunigung als untauglich erweisen“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende des WVW, Lothar Schulze. Ein zweiter Schritt zur Vorgabe der Gesamtfläche von 2 Prozent soll erst zum Ende des Jahre 2032 greifen.

Der WVW befürchtet daher, dass das WaLG bis 2030 so gut wie keinen Beitrag zu Erreichung der Ziele leisten kann. Selbst bei optimistischer Trendfortschreibung sind unter den Bedingungen des WaLG im Jahr 2030 kaum mehr als 75 GW (Stand Ende März 2022: 56 GW) zu erwarten. Es drohe gemessen an dem Ziel der Bundesregierung von 115 GW Windenergieleistung bis 2030 eine Zielverfehlung von 35 Prozent, so der WVW.

Der WVW fordert daher, die Flächenziele deutlich auf den 31.12.2024 (erster Schritt) und den 31.12.2028 (zweiter Schritt) vorzuziehen. Um eine tatsächliche Nutzung von 2 Prozent der Bundesfläche zu erreichen, fordert der WVW des Weiteren eine Anhebung des Flächenziels im ersten Schritt auf 2 Prozent und im zweiten Schritt auf insgesamt 3 Prozent. Für eine sofortige Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus ist darüber hinaus aus Sicht des WVW die Einführung der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB unabhängig von Flächenausweisungen erforderlich.

Windenergie-Zubau verharrt von Januar bis Mai 2022 auf niedrigem Niveau

Von Januar bis Mai 2022 sind in Deutschland 185 neue Windkraftanlagen (Jan-Mai 21: 200 Anlagen) mit einer Leistung von 745 MW (Jan-Mai 21: 782 MW) neu in Betrieb gegangen. Das ist ein Leistungs-Rückgang um 5 Prozent. Der Ausbau erfolgt dabei weiterhin ausschließlich an Land, da bei der Offshore Windenergie im Jahr 2022 bislang keine Inbetriebnahmen erfolgt sind. Das zeigt eine aktuelle IWR-Auswertung des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur (Stand: 20.06.2022).

Für die Hersteller und Projektierer sind die Brutto-Zubauzahlen für Deutschland marktrelevant. Für eine energiewirtschaftliche Betrachtung und das Erreichen der Ausbauziele der Bundesregierung ist allerdings der Nettozubau entscheidend, d.h. der Neubau abzüglich der außer Betrieb genommenen Windkraftanlagen. Nach den Daten der Bundesnetzagentur wurden in diesem Jahr von Januar bis Mai 81 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 97 MW außer Betrieb genommen (Jan-Mai 21: 121 WEA, 139 MW). Im Ergebnis bedeutet das für Deutschland von Januar bis Mai 2022 einen Netto-Zubau von gerade einmal 104 Windenergieanlagen mit 648 MW Leistung (Jan-Mai 2021: 79 WEA, 643 MW). Mit Blick auf die Ausbauziele der Bundesregierung geht die Schere zwischen realem Zubau und Ausbauzielen damit weiter auseinander.

Mai-Ausschreibung nach zwei überzeichneten Runden erstmals wieder unterzeichnet

Auch in den Ausschreibungsergebnissen der Bundesnetzagentur (BNetzA) spiegelt sich bislang keine nachhaltige Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus wider. Zwar waren die Ausschreibungen zum 01. September 2021 und zum 01. Februar 2022 überzeichnet, mit den Ergebnissen der jüngsten Ausschreibung zum Gebotstermin 01. Mai 2022 geht die Hoffnung auf eine weitere Marktbelebung dagegen wieder zurück.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.320 MW wurden in der jüngsten BNetzA-Ausschreibung 116 Gebote mit einem Volumen von 947 MW eingereicht, die Ausschreibung war damit deutlich unterzeichnet. Von den eingereichenten Geboten konnten immerhin 114 Gebote mit einem Umfang von 931 MW bezuschlagt werden. Lediglich zwei Gebote wurden von der BNetzA wegen Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,44 ct/kWh bis 5,88 ct/kWh. Der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,85 ct/kWh und damit nur knapp unter dem Höchstpreis von 5,88 ct/kWh. Im Gegensatz zur Vorrunde ist der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert damit gestiegen (Vorrunde: 5,76 ct/kWh).

Regional betrachtet entfielen die größten Zuschlags-Volumina auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (224 MW, 36 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (198 MW, 22 Zuschläge) und Niedersachsen (178 MW, 17 Zuschläge).


© IWR, 2022


23.06.2022

 



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