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Pressemitteilung VSB Holding GmbH

Entscheidung zum Windpark Homberg II – ein Bärendienst für die Energiewende

Dresden (iwr-pressedienst) - Für den von der VSB Neue Energien Deutschland GmbH auf dem Gebiet der Stadt Alsfeld im Landkreis Vogelsbergkreis in Hessen geplanten Windpark Homberg II liegt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vor. Die 3 Windenergieanlagen sind eine Erweiterung des Windparks Homberg I, der seit Anfang 2018 ca. 9.000 Haushalte mit Windstrom versorgt.

Ursprünglich sollte auch der Windpark Homberg II bereits seit 2 Jahren regenerativen Strom produzieren und in das Netz einspeisen. Das VG Gießen ist allerdings nach ca. 3 Jahren Gerichtsverfahren ausweislich der seit wenigen Tagen vorliegenden Begründung der Auffassung, dass der 303 Seiten umfassende Genehmigungsbescheid aufzuheben war.

Das Gericht bemängelte dabei unter Hinweis auf die Abstandsempfehlungen des sog. Helgoländer Papiers eine unzureichende Prüfungstiefe. Dazu Peter Horntrich, Leiter der Umweltplanung bei VSB: „Für den Praktiker ist das überraschend und auch kaum nachvollziehbar, da nach jahrelangen Kartierungen und tausenden Seiten Fachgutachten eine sehr intensive Artenschutzprüfung durchgeführt wurde. Im Ergebnis wurde ein umfangreiches Maßnahmenkonzept insbesondere zum Schutz von Rot- und Schwarzmilan entwickelt. Dieses schließt auch populationsstützende Maßnahmen für den Fall ein, dass es im Verlauf des Betriebes zu einer Kollision eines Greifvogels mit einer Windenergieanlage kommen sollte.“

Das alles reicht aber nach Auffassung des Gerichtes nicht aus. Dabei stützt sich das Gericht auf eine 7 Jahre alte Abstandsempfehlung zwischen Horst und Windenergieanlage, ignoriert den von der Umweltministerkonferenz im Dezember 2020 vorgegeben sog. Signifikanzrahmen und wendet gleichzeitig die unter Heranziehung von mehrjährigen Fachstudien erarbeitete aktuelle Hessische Verwaltungsvorschrift „Naturschutz/Windenergie“, auch von Dezember 2020, nicht an.

Ganz aktuell hat der Bundesgesetzgeber mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und den verbindlichen Vorgaben zu notwendigen Abständen deutlich gemacht, dass er ernsthaft gewillt ist, die bislang bestehenden Unsicherheiten und den damit verbundenen Prüfungsumfang deutlich zu reduzieren. Denn anderenfalls ist der dringend notwendige Ausbau der regenerativen Energien unmöglich.

„Die Entscheidung des Gerichtes macht nochmals deutlich, dass langwierige, jahrelange Gerichtsverfahren einen schmerzhaften Bremsklotz bei der dringend benötigten Energiewende bedeuten können“, meint Anwalt Dr. Niedersberg. „Erfreulicherweise ist vor wenigen Tagen seitens des Bundesjustizministeriums der Entwurf eines Gesetzes zur ‚Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens‘ vorgelegt worden, u. a. mit der Einführung eines frühen ersten Termins nach spätestens 2 Monaten. Dies würde die teilweise absurd langen Gerichtsverfahren deutlich verkürzen.“

Abschließend ist zu betonen, dass das Gericht – übrigens entgegen der vehement vorgetragenen anderen Auffassung der klagenden Naturschutzinitiative e. V. – festgestellt hat, dass die Erneuerbaren Energien im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegen und dabei ausdrücklich auf die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine verwiesen. Die Dinge entwickeln sich ganz offensichtlich in jeder Hinsicht dynamischer. Vor diesem politischen Hintergrund hat leider die Entscheidung des VG Gießen den Ausbau der Erneuerbaren Energien als dringend benötigte und günstige Alternative zu Gas und anderen fossilen Energieträgern zeitlich deutlich verzögert und damit auch im Ergebnis den Verbrauchern einen Bärendienst erwiesen.


Dresden, den 31. August 2022


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die VSB Holding GmbH wird freundlichst erbeten.


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Pressekontakt:

VSB Gruppe
Peter Horntrich
Leiter Umweltplanung
Tel: +49 (0)351 21183 737
E-Mail: peter.horntrich@vsb.energy


VSB Holding GmbH
Schweizer Str. 3 a
01069 Dresden

Internet: https://www.vsb.energy



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