Meinungsverschiedenheit im Aufsichtsrat der Plambeck Neue Energien AG
Die Wirksamkeit und das Ergebnis beider Abstimmungen seien innerhalb des Aufsichtsrats umstritten und hängen davon ab, ob ein wichtiger Grund im Sinne des Aktiengesetzes für die Abwahl als Aufsichtsratsvorsitzender vorliege. Dieser Frage gingen derzeit Juristen nach, so Rainer Heinsohn von der Unternehmensabteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf IWR-Anfrage. Nach Angaben des Plambeck-Vorstandes handelt es sich bei dem Disput um interne Angelegenheiten des Aufsichtsrates ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen auf das Unternehmen.
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Quelle: iwr/23.05.2008/
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