Windmarkt Nordrhein-Westfalen
Die Entwicklung des Windenergiemarktes in Nordrhein-Westfalen ist seit 2013 wieder auf einen Wachstumspfad eingeschwenkt. 2016 wurde erstmals das Zubau-Niveau des bisherigen Rekordjahres 2002 überschritten. Gestützt durch den anziehenden Markt und ein gutes Windjahr haben die WEA-Betreiber in NRW 2015 den bislang höchsten Jahresertrag erzielt.
1. Marktentwicklung
Markt zieht nach langer Degressionsphase wieder an
Analog zur Entwicklung auf Bundesebene hat der Zubau auf dem Windenergiemarkt in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren nach einer gut 10-jährigen Degressionsphase wieder deutlich angezogen. Mit einem Bruttozubau von 562 MW, d.h. ohne die Berücksichtigung des Anlagenrückbaus im Zuge von Repowering-Projekten, wurde 2016 in NRW etwa 30 Prozent mehr Windenergieleistung installiert als im besten Branchenjahr 2002 (426 MW).
Bezogen auf den bundesweiten Bruttozubau an Onshore-Standorten (2016: rd. 4.630 MW) erreicht Nordrhein-Westfalen 2016 einen Anteil von 12 Prozent und rangiert damit auf Platz 3 direkt hinter Niedersachsen (900 MW) und Schleswig-Holstein (650 MW). Die Gesamtleistung der installierten Windenergieleistung in NRW lag unter Berücksichtigung des Anlagenrückbaus in NRW 2016 bei etwa 4.600 MW.
Regionale Differenzierung der Windenergienutzung in NRW
Die regionale Differenzierung der Windenergienutzung in NRW wird durch das lokale Windpotenzial und die spezifischen planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort bestimmt. Die Schwerpunkte der Windenergienutzung in NRW befinden sich in den windklimatologischen Gunsträumen im Bereich der Höhenlagen von Haarstrang und Eggegebirge. Eine hohe Windenergieleistung weisen zudem die Kreise im Regierungsbezirk Münster auf.
2. Windstromerzeugung in NRW
Die Windstromerzeugung in NRW ist im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um etwa fünf Prozent auf 6,4 Mrd. kWh zurückgegangen. Ursache für den Rückgang ist ein im Vergleich zu 2015 schwächeres Windjahr.
Ziel der NRW-Landesregierung ist es, den Windstromanteil an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 15 Prozent zu steigern. Bei einem Stromverbrauch von 140 - 150 Mrd. kWh entspricht das einer Windstrommenge von 21 bis 23 Mrd. kWh.
3. Rechtlicher Rahmen
Planungshilfen für die Kommunal- und Regionalplanung
Beim Ausbau der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen spielen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle für den kommunalen Planungs- und Genehmigungsprozess. Um die Ziele zum Ausbau der Windenergie zu erreichen, wurden in Nordrhein-Westfalen von der Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählen neben dem im Jahr 2015 novellierten Windenergie-Erlass u.a. der Leitfaden zum Arten- und Habitatschutz im Rahmen der Windenergienutzung und der Leitfaden zur Nutzung der Windenergie an Waldstandorten.