Keine Störung militärischer Radaranlagen durch Windenergie
"Das VG Hannover hat mit erfreulicher Deutlichkeit klargestellt, dass die Bundeswehr verpflichtet ist, nachprüfbar darzulegen, dass gerade die konkrete WEA die Funktion der Radaranlage nachteilig beeinflussen wird", so Dr. Oliver Frank von der Anwaltskanzlei Engemann & Partner. Für die Windenergiebranche habe der Beschluss des VG Hannover bundesweite Bedeutung, denn damit setze sich erstmals ein Verwaltungsgericht über die von der Bundeswehr geltend gemachten radartechnischen Bedenken in Bezug auf WEA hinweg.
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