Landesregierung verkauft Anteile am Deutschen Windenergie-Institut DEWI
Der Anteilsverkauf, der in einem europaweiten Wettbewerbsverfahren durchgeführt wird, ist an die Bedingungen geknüpft, dass die Standorte Wilhelmshaven und Cuxhaven ausgebaut und vom Erwerber eine Betriebsgarantie für mindestens 10 Jahre gegeben wird. Den Beschäftigten wird ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen von drei Jahren eingeräumt. Der Erwerber finanziert zudem eine Forschungswindenergieanlage, die dem ausgegliederten Forschungsbereich übertragen und ausschließlich für Forschungszwecke in Niedersachsen zur Verfügung stehen soll.
Der Beschluss setzt nach Angaben der niedersächsischen Landesregierung eine bereits vor zwei Jahren getroffene Entscheidung des Niedersächsischen Landtages (Drs. 16/611 vom 29.10.2008) um, nach der das für eine Beteiligung des Landes erforderliche erhebliche Interesse an der DEWI GmbH nicht mehr vorliegt.
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