Rösler und Altmaier legen Eckpunkte für beschleunigten Offshore-Ausbau vor
Schadensersatz bei verspätetem Netzanschluss
Ein wichtiger Eckpunkt für die Haftungsregelung ist die Entschädigung für Anlagenbetreiber, die von einem verspätetem Netzanschluss oder einer Störung betroffen sind. So soll ein betriebsbereiter Offshore-Windpark ab dem 11. Tag einer ununterbrochenen Nichteinspeisung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 90 Prozent der entgangenen EEG-Einspeisevergütung erhalten. Als Grundlage für die Feststellung eines verzögerten Netzanschlusses soll der im Offshore-Netzentwicklungsplan festgelegte Realisierungszeitpunkt dienen.
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