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Bundesrat verabschiedet EnWG-Novelle und Offshore-Haftungsregeln

Berlin – Der Bundesrat hat das Dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG-E) verabschiedet. Darin wird unter anderem eine neue Netzanbindungsregelung für Offshore-Windparks eingeführt, welche ab Anfang 2013 gültig ist. Zugleich wurde der Rahmen für den Bau und den Betrieb der Offshore-Netze und damit auch für die Haftung der Netzbetreiber bei Verzögerungen der Fertigstellung von Netzanschlüssen neu geregelt. Entsprechend der Vorlage wird die Haftung des anschlussverpflichteten Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) beschränkt. Bei fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachten Verzögerungen haftet der ÜNB mit maximal 17,5 Mio. Euro pro Schadensfall. Bei grob fahrlässigem Verschulden greift eine gestaffelte Regelung, bei der Summen von 200 Mio. Euro bis 1 Mrd. Euro fällig werden.

Stiftung Offshore-Windenergie: Meilenstein

Nach Ansicht der Stiftung Offshore-Windenergie ist damit ein entscheidender Meilenstein in der Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Bau der Stromnetze in Nord- und Ostsee erreicht. „Wir begrüßen das schnelle Inkrafttreten des Gesetzes, da es die Möglichkeit bietet, den bisherigen Defiziten bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks und den daraus resultierenden Schwierigkeiten mit einem Gesamtansatz zu begegnen", so Jörg Kuhbier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „Aufgrund der nun bekannten Rahmenbedingungen bedarf es der umgehenden Beauftragung der drei Netzanschlüsse DolWin3 und BorWin3 und 4, die sich bereits im Vergabeverfahren befinden und seit 2011 ausstehen. Nur so werden wir den drohenden Fadenriss bei der weiteren Entwicklung der Offshore-Windenergie begrenzen können“, so Kuhbier weiter.

Mahnung wegen offener Finanzierungsfrage

Es bleibe allerdings weiter unklar, ob der Übertragungsnetzbetreiber TenneT die Finanzierung der anstehenden Netzausbaumaßnahmen gewährleisten kann. „Ohne eine schnelle Lösung des Finanzierungsproblems von TenneT droht jede gesetzliche Regelung ins Leere zu laufen", so Kuhbier weiter. „Aus Sicht der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE ist ein temporäres Engagement der KfW bei der Finanzierung der nächsten drei bis vier Offshore-Netzanbindungssysteme zwingend erforderlich", erklärt Kuhbier. Wenn der Übertragungsnetzbetreiber nun nicht anstehenden Netzanschlüsse beauftrage, müsse die Bundesregierung handeln.

BDEW: Novelle sorgt für Verunsicherung und Planungssicherheit

„Die heutige Entscheidung des Bundesrates zur EnWG-Novelle zeigt weiterhin Vor- und Nachteile. Sie sorgt einerseits für erhebliche Verunsicherungen bei Betreibern von Kraftwerken und andererseits für Planungssicherheit bei Besitzern von Offshore-Windparks und Netzbetreibern", so Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die Verunsicherung bei den Kraftwerksbetreibern liegt laut Müller im dem Teil des EnWG-Gesetzgebungspaketes zur Versorgungssicherheit begründet. "Die hier vorgesehenen Regelungen bleiben nach wie vor äußerst schwierig für unsere Branche. Die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten in den Kraftwerkspark sind quasi unverändert geblieben. Es ist aber noch offen, ob diese Interventionen am Ende als Ultima Ratio gehandhabt oder zum Normalfall in der Energieversorgung werden sollen. Es wird jetzt also erheblich auf die Ausgestaltung der Verordnung zu Beginn des kommenden Jahres ankommen", erläuterte Hildegard Müller.



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© IWR, 2012

14.12.2012

 



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