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Prokon will Genossenschaft werden

Itzehoe – Der angeschlagene Windparkprojektierer Prokon prüft derzeit, ob die Umwandlung der Rechstform von einer GmbH in eine Genossenschaft möglich ist. Einen Namen gibt es bereits: Prokon Genossenschaft für eine lebenswerte Zukunft eG i. G (in Gründung). Eine neue Webpräsenz ist schon im Netz zu finden: www.prokon-genossenschaft.de.

Am 22. Januar 2014 reichte Prokon beim Amtsgericht Itzehoe einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. Seit dem wird das Unternehmen vom vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzil geleitet. Ob wirklich ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, wird sich Ende April entscheiden. Derweil wird das Unternehmensgeschäft fortgeführt.

Projekt-Finanzierung über Genussrechte in der Kritik

Im Zuge des Insolvenzantrages von Prokon sind vor allem die sogenannten Genussrechte in die Kritik geraten, über die die Firma die Projekte finanziert hat. Etwa 75.000 Anleger hatten Genussrechte bei Prokon erworben und dem Unternehmen so etwa 1,4 Mrd. Euro an Kapital zur Verfügung gestellt. Diese zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass die Anleger über kein Mitspracherecht verfügen. Das Unternehmen spricht auf der neu aufgebauten Internetseite der Genossenschaft dabei von einer „regelrechten Hetzkampagne“ durch die Presse. Nun soll die GmbH in eine Genossenschaft umgewandelt werden. Dies ist keine neue Idee bei insolventen Firmen. Auch bei der Drogeriekette Schlecker kam dieser Vorschlag zur Diskussion, wurde letztlich jedoch wieder verworfen. Grundlage für einen Wechsel der Rechtsform bei Prokon ist ein tragfähiges Geschäftsmodell. Dieses wird beim norddeutschen Windparkprojektierer nun überprüft.

Genossenschaft als sichere Rechtsform

Eine erfolgreiche Umwandlung wäre ein gutes Zeichen für das Unternehmen. Für den Genossenschaftsverband ist die Rechtsform einer Genossenschaft die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland. Grundsätzlich ist es dabei möglich, die Kündigungsfrist von Genossenschaftsanteilen auf fünf Jahre anzusetzen, womit eine längerfristige Finanzierung möglich ist. Die Genussrechte waren teilweise innerhalb von nur vier Wochen kündbar, was Prokon in der Endphase vor dem Insolvenzantrag zusätzlich unter Druck gesetzt hatte. Seit kurzem ist auch eine Internetseite der zukünftigen Genossenschaft online. Auf dieser findet sich unter anderem ein offener Brief, der die Hintergründe zum Insolvenzantrag von Prokon aus Sicht des Unternehmens darstellt. In diesem werden Fehler in der Vergangenheit eingeräumt, aber auch viel Kritik an diverse Medien geäußert.

28.03.2014

 



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