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Erneuerbaren-Verbände: NRW-Windenergieerlass war überfällig

Düsseldorf – Die Erneuerbare-Energien-Branche in Nordrhein-Westfalen hat den neuen Windenergieerlass der Landesregierung grundsätzlich begrüßt. Insbesondere die Regelungen zur Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebieten und zum vereinfachten Verfahren der Landschaftsbildkompensationen kommen in den Verbänden überwiegend gut an.

Kritisiert werden Regelungen, die aus Sicht des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und des Bundesverbandes Windenergie (BWE), die die ohnehin schwierige Suche nach geeigneten Flächen noch weiter erschweren könnten. Es geht insbesodnere darum, dass der Geologische Dienst künftig an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beteiligt werden soll.

BWE NRW: Weitere wichtige Meilenstein müssen gesetzt werden

Klaus Schulze Langenhorst, Vorsitzender des BWE NRW, erklärte. „Der Windenergieerlass ist eine wichtige Grundlage, um den notwendigen Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen endlich wieder in Schwung zu bringen. Denn leider mussten Investoren, aber auch Behörden und Kommunen viel zu lange auf die schon vor über einem Jahr angekündigte Neufassung warten. Dass der Erlass nun vorliegt, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere wichtige Meilensteine gesetzt werden müssen, um den Ausbau der Windenergie als tragende Säule der Energiewende in NRW weiter voranzutreiben.“

Detailkritik: Kompensationen, seismologische Stationen und Rückbauverpflichtung

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und der BWE NRW begrüßten im neuen Erlass vor allem die Regelungen zur Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebieten und zum vereinfachten Verfahren der Landschaftsbildkompensationen, wenngleich die Ersatzgeldleistungen hier zu hoch ausgefallen seien. Auch sei die Vorgabe, dass Waldgebiete für die Windenergie keine grundsätzlichen Tabuzonen sind, positiv zu bewerten. Allerdings enthalte der neue Erlass auch manche Regelung, die die ohnehin schwierige Suche nach geeigneten Flächen weiter erschweren wird: So kritisierten LEE NRW und BWE NRW besonders, dass der Geologische Dienst künftig an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beteiligt werden und ein Prüfradius von 10 Kilometern um seismologische Stationen gelten soll. Das sei umso unverständlicher, als bislang bei den bisher in NRW installierten gut 3.000 Windenergieanlagen keinerlei Probleme bekannt geworden sind. Auch die im Erlass festgeschriebene doppelte Absicherung der Rückbauverpflichtung, die es so nur für Windenergieanlagen gibt, bewerten die Verbände negativ.

Verbände machen Druck für Landesentwicklungsplan – Artenschutz als Hindernis

Beide Verbände forderten die Landesregierung dazu auf, entschlossen für einen Ausbau der Windenergie in NRW einzutreten und vor allem die längst überfällige Verabschiedung von Landesentwicklungsplan (LEP) und Klimaschutzplan im Sinne der Energiewende voranzubringen. Die Erstellung des LEP, der insbesondere für die weitere Regional- und Bauleitplanung erhebliche Bedeutung hat, braucht inklusive der Zeit der Minderheitsregierung mittlerweile mehr als fünf Jahre, so die Verbände. Der Klimaschutzplan, der laut Klimaschutzgesetz bereits im Jahr 2013 erarbeitet werden sollte, befinde sich derzeit noch in der parlamentarischen Beratung. Schulze Langenhorst zeigte ein weiteres Konfliktfeld auf: „Der Artenschutz kristallisiert sich als eines der größten Hindernisse beim Ausbau der Windenergie heraus. Dabei sind Windenergie und Artenschutz in Wahrheit deutlich verträglicher als häufig behauptet.“ Deshalb müsse auch der „Leitfaden Artenschutz“ als weitere wichtige Grundlage für den Windenergieausbau in NRW noch einmal evaluiert und an die neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft und Praxis angepasst werden.

Bremst Landesnaturschutzgesetz Energiewende in NRW aus?

Deutliche Korrekturen forderten LEE NRW und BWE NRW zudem am neuen Landesnaturschutzgesetz, da es in seiner jetzigen Form die Energiewende in NRW auszubremsen drohe. „Klar ist: Nur mit einem ambitionierten Windenergieausbau kann die nordrhein-westfälische Energiewende gelingen. So begrüßenswert der neue Windenergieerlass auch ist, er ist nur ein Zwischenschritt. Gesetze, wie das Landesnaturschutzgesetz, dürfen nicht manche positive Regelung des Windenergieerlasses für den Ausbau der Windenergie direkt wieder konterkarieren“, so Schulze Langenhorst.
Nach Einschätzung von LEE NRW und BWE NRW baut der jetzige Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes in vielen Bereichen neue rechtliche Hürden unter anderem auch für den Ausbau erneuerbarer Energien auf. „Der Landesregierung muss klar sein: Wenn sie ihre ambitionierten Ziele erreichen möchte, dass erneuerbare Energien bis 2025 mindestens 30 Prozent unseres Strombedarfs liefern, dann sind weitere Barrieren für unsere Zukunftsenergien eindeutig der falsche Weg“, so Andreas Lahme, Vorsitzender des LEE NRW.

© IWR, 2015

05.11.2015

 



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