Windbranche-NRW.de

Windenergie-Branchenportal Nordrhein-Westfalen

10 Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima - Folgen noch immer präsent

© Tepco© Tepco

Salzgitter - Am 11. März 2011 führte ein außergewöhnlich starkes Erdbeben mit nachfolgendem Tsunami zum Reaktorunglück von Fukushima. In den darauffolgenden Wochen gelangten erhebliche Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt. Die Folgen der Katastrophe sind noch immer spürbar.

In Kürze jährt sich die Atomkatastrophe in japanischen Fukushima zum 10. Mal. Insbesondere im Sperrgebiet um den havarierten Reaktor liegt die Strahlenbelastung auch heute noch weit über den Grenzwerten. Deutlich besser sieht es außerhalb des Sperrgebietes aus. Die Bewertung der Langzeitwirkungen für die Bevölkerung ist allerdings aus heutigen Sicht noch nicht möglich. Darauf hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hingewiesen, das die aktuelle Situation in Japan analysiert hat.

Langzeitwirkungen für die Bevölkerung als Forschungsthema für kommende Jahre

Die Reaktorkatastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima vor zehn Jahren hatte gravierende Auswirkungen für Mensch und Umwelt gehabt. Rund 300 Quadratkilometer in der Region Fukushima sind weiterhin Sperrgebiet und dürfen nur eingeschränkt betreten werden. Viele Menschen leiden unter den Folgen, zu denen insbesondere auch psychische Belastungen zählen. Außerhalb des Sperrgebiets ist die zusätzliche Strahlenbelastung internationalen Angaben zufolge allerdings wieder deutlich gesunken. Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird sie 2021 auf einem Niveau liegen wie die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland.

Das BfS hat die aktuelle Situation in Japan anhand international verfügbarer Daten bewertet und die Ergebnisse am Dienstag vorgestellt. „Auch wenn außerhalb der Sperrgebiete wieder ein weitgehend normales Leben möglich ist, wirken die Folgen der Katastrophe bis heute und noch lange weiter nach“, betont BfS-Präsidentin Inge Paulini in der Bilanz. Direkt durch die Strahlung verursachte Krankheiten seien zwar bislang nicht aufgetreten, zahlreiche Menschen seien allerdings infolge der Evakuierung verstorben oder leiden immer noch an psychischen Erkrankungen. „Und immer noch ist das Sperrgebiet ungefähr so groß wie die Stadt München”, so Paulini weiter.

Wer sich heute außerhalb des Sperrgebiets aufhält, muss sich zwar keine Sorgen um seine Gesundheit machen. Doch manche Auswirkungen auf die Gesundheit der dortigen Bevölkerung lassen auch heute noch nicht abschließend erfassen, so das BfS. Insbesondere bei Krebserkrankungen, die mit ionisierender Strahlung in Verbindung stehen, dauert es oft viele Jahre, bis sie tatsächlich auftreten. Deshalb könne auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass in den kommenden Jahren doch noch Erkrankungen als direkte Folge des Reaktorunfalls auftreten.

Notfallschutz in Deutschland nach Fukushima ausgeweitet

In den vergangenen zehn Jahren nach dem Reaktorunglück hat auch Deutschland Konsequenzen für den Notfallschutz gezogen. Das Unglück im japanischen Fukushima habe gezeigt, so das BfS, dass Kernkraft selbst für hochentwickelte Industriegesellschaften ein besonders hohes Risiko darstellt. In Deutschland ist der Notfallschutz für Unfälle oder Ereignisse mit Freisetzungen von radioaktiven Stoffen deshalb nach Fukushima neu aufgestellt worden.

Im Rahmen von repräsentativen Ausbreitungsrechnungen für deutsche Kernkraftwerke kam das BfS zu dem Ergebnis, dass die Gebiete um die Kernkraftwerke, in denen Schutzmaßnahmen konkret vorgeplant waren, ausgeweitet werden sollten, um die Bevölkerung besser zu schützen. Entsprechend wurden die Planungsradien angepasst.

Auch die Verteilung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse wurde neu geregelt. Wird nach einem nuklearen Vorfall radioaktives Jod frei, kann die Einnahme von hochdosierten nicht radioaktiven Jodtabletten verhindern, dass es sich in der Schilddrüse anreichert. Unter Federführung des BfS sind 2020 die Bestände deutschlandweit erneuert, erheblich aufgestockt und an die Bundesländer verteilt worden.

Das neue Strahlenschutzgesetz sieht außerdem die Einrichtung des Radiologischen Lagezentrums des Bundes (RLZ) vor, das unter der Leitung des Bundesumweltministeriums koordinierende Aufgaben zur Krisenreaktion bei überregionalen radiologischen Notfällen übernimmt.


© IWR, 2021


23.02.2021

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen