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Expertenrat für Klimafragen wirft Regierung Versäumnisse beim Klimaschutz vor

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Berlin - Der Expertenrat für Klimafragen hat seine Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung veröffentlicht. Darin nimmt das Gremium Stellung zu den Annahmen bezüglich der ausgewiesenen Treibhausgasminderung und ordnet das Programm übergreifend ein. Das Urteil des Expertenrates ist eine Klatsche für die Bundesregierung.

Der Expertenrat für Klimafragen hat eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Er prüft unter anderem die jährlich durch das Umweltbundesamt erstellten Daten der Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Sektoren und legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag eine Bewertung der veröffentlichten Daten vor. Die aktuelle Stellungnahme des unabhängigen fünfköpfigen Gremiums wirft der Bundesregierung Versäumnisse vor. Es fehlen eine ausreichende Datengrundlage und ein schlüssiges Gesamtkonzept.

Deutliche Emissionsminderungen möglich - aber weiterhin große Lücke zu KSG-Zielen

In seiner heute (22.08.2023) veröffentlichten Stellungnahme kommt der Expertenrat für Klimafragen zu der Einschätzung, dass das im Juni von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzprogramm 2023 zwar einen hohen, aber gemäß Klimaschutzgesetz unzureichenden Minderungsanspruch hat. Die Bundesregierung lege nicht dar, wie die Differenz zu den KSG-Zielen von 200 Mio. t CO2-Äq geschlossen werden soll, kritisiert der Expertenrat. In einem gesonderten Bericht hat der Expertenrat zudem die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgeschlagenen Maßnahmen für die Sektoren Gebäude und Verkehr vertiefend geprüft.

Der Expertenrat kritisiert, von der Bundesregierung zwar eine umfängliche, insgesamt aber unzureichende Datengrundlage erhalten zu haben. Daher könne die von der Bundesregierung genannte Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms nicht bestätigt werden.

„Die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm können signifikante Treibhausgasminderungen ermöglichen, gerade in den Sektoren Energie und Industrie, aber auch im Gebäudesektor - je nach Umsetzung der GEG-Novelle“, so der Vorsitzende des Expertenrats Hans-Martin Henning. Eine Plausibilisierung auf Basis des Entwurfs des neuen Projektionsberichts sowie weiterer Unterlagen zeigt aber erhebliche Unschärfen und Unsicherheiten. Der Expertenrat geht davon aus, dass selbst nach vollständiger Umsetzung des Klimaschutzprogramms eine größere Lücke als die von der Bundesregierung ausgewiesene verbleibt.

„Bei etlichen Maßnahmen sehen wir die Realisierungswahrscheinlichkeit und die Abweichung zwischen der Realität und den Annahmen der Bundesregierung in den Unterlagen kritisch. Die erwartete Gesamtminderung wird daher vermutlich überschätzt“, so Henning. Zudem bleibe das Klimaschutzprogramm auch wegen der fehlenden Abschätzung von ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgewirkungen hinter dem gesetzlichen Anspruch zurück.

Maßnahmen für Gebäude und Verkehr unzureichend als Sofortprogramme

Die gesonderte Prüfung der Maßnahmen für Gebäude und Verkehr zeigt laut Expertenrat, dass die von der Bundesregierung ausgewiesenen Treibhausgasminderungen für die beiden Sektoren nicht ausreichen, um die sektoralen Zielverfehlungen auszugleichen.

So bleibt für den Gebäudesektor eine kumulierte Lücke bis zum Jahr 2030 von 35 Mio. t CO2-Äq. Im Verkehrssektor liegt die Lücke bis 2030 sogar in einer Bandbreite zwischen 117 bis 191?Mio. t CO2-Äq was auf unterschiedliche Ansätze des BMDV bzw. BMWK zurückzuführen ist. Der Expertenrat stellt daher fest, dass nach den Zahlen der Bundesregierung die vorgelegten Maßnahmen zwar eine emissionsmindernde Wirkung haben, aber die Anforderung an ein Sofortprogramm gemäß Klimaschutzgesetz nicht erfüllt werden. Zudem fallen die vom Expertenrat identifizierten Mängel der Datengrundlage auch in diesen beiden Sektoren ins Gewicht.

„Wir vermuten, dass die angenommene Treibhausgasminderung im Gebäudesektor geringer ausfallen dürfte als im Gutachten errechnet. Dafür ist vor allem die erwartbare, wesentlich geänderte Ausgestaltung des GEG verantwortlich“, so Henning. „Im Verkehrssektor sehen wir optimistische Annahmen beispielsweise bezüglich der Umsetzungsgeschwindigkeit und Finanzierung der Maßnahmen sowie bei der Bewältigung von Umsetzungshemmnissen“, kritisiert Henning.

Große Anstrengungen und schlüssiges Gesamtkonzept erforderlich

Das Klimaschutzprogramm enthält wichtige Neuerungen, insbesondere in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr. Die Maßnahmen zielen aus Sicht der Experten allerdings vorrangig auf diejenigen Handlungsfelder zur Treibhausgasminderung ab, die bereits in der Vergangenheit bearbeitet wurden. „Erforderlich wäre eine Adressierung der Minderungspotenziale aller verfügbaren Handlungsfelder, beispielsweise auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen, der bisher nur vage formuliert wird“, bemerkt die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats Brigitte Knopf.

„Wir sehen Handlungsbedarf für die Bundesregierung sowohl hinsichtlich der Verbesserung der Datengrundlage der Klimapolitik, bezüglich des Schließens der verbleibenden Ziellücke als auch bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die von der europäischen Lastenteilung betroffenen Sektoren gerichtet werden, die bisher im Kontext der Novelle des Klimaschutzgesetzes keine gesonderte Betrachtung finden“, so Knopf weiter.


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22.08.2023

 



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