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Gerechtere Verteilung der Netzkosten: BNetzA will Regionen mit viel Regenerativ-Strom entlasten

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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier zur Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Stromnetz-Regionen mit besonders viel regenerativer Stromerzeugung entstehen. Ziel ist es, die im Zuge der Energiewende mit dem EE-Ausbau einhergehenden Netzkosten gerechter zu verteilen.

Viele Stromverteilernetze werden für die Aufnahme und den Weitertransport des regional erzeugten erneuerbaren Stroms ausgebaut und digitalisiert. Dies verursacht zusätzliche Kosten, die regional in unterschiedlichem Maße auftreten. Grund dafür ist, dass Windenergieanlagen vorwiegend im Norden und großflächige PV-Anlagen in überwiegend ländlichen Regionen entstehen. Die Bundesnetzagentur will die Rahmenbedingungen so anpassen, dass Regionen mit viel regenerativer Energieerzeugung spürbar entlastet werden.

Grundzüge des gestuften BNetzA-Modells

Die BNetzA beabsichtigt, Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung zu entlasten und alle Stromverbraucher fairer an den Kosten zu beteiligen.

Die Bundesbehörde hat dazu einen Vorschlag auf der Basis eines gestuften Modells entwickelt. Im ersten Schritt wird dabei zunächst ermittelt, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung durch den EE-Ausbau betroffen ist. Hierzu schlägt die Regulierungsbehörde eine Kennzahl vor, deren Grundlage die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung bildet. Wenn diese Kennzahl eines Netzbetreibers einen festzulegenden Schwellenwert überschreitet, kann die in einem zweiten Schritt ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden, mit der Folge, dass die Netzentgelte in den betroffenen Regionen sinken.

Aktuell wären laut BNetzA 17 Netzbetreiber im Zuständigkeitsbereich der Behörde berechtigt, ihre Mehrkosten auf alle Stromverbraucher zu wälzen. Die begünstigten Netzbetreiber versorgen rund 10,5 Mio. Netznutzer. Bei ihnen würden die Netzentgelte um bis zu 25 Prozent sinken. Sie lägen damit meist unter und nur zum Teil noch leicht über dem Bundesdurchschnitt. Ein durchschnittlicher Haushalt (3.500 kWh/a) in den begünstigten Netzgebieten würde dadurch bis zu 120 Euro im Jahr sparen.

Die Entlastung beträgt bezogen auf 2023 nach BNetzA-Angaben brutto rund 608 Mio. Euro. Entlastet würden vor allem Netzbetreiber in Brandenburg (217 Mio. Euro), Schleswig-Holstein (184 Mio. Euro) und Sachsen-Anhalt (88 Mio. Euro). Auch in Mecklenburg-Vorpommern (44 Mio. Euro), Bayern (40 Mio. Euro), und Niedersachsen (26 Mio. Euro) käme es zu spürbaren Entlastungen. Geringere Entlastungen würden sich auch für einzelne Netzbetreiber in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz ergeben.

Die begünstigten Netzbetreiber erhalten nach dem BNetzA-Modell in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung.

BNetzA strebt solidarische Kostenverteilung unter allen Stromverbrauchern in Deutschland an

Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, für die Wälzung der Kosten den Mechanismus der Umlage nach § 19 StromNEV zu nutzen. Die § 19-Umlage ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber, die nach Einschätzung der BNetzA als überschaubar eingestuft werden können. Die § 19-Umlage würde von 0,4 ct/kWh (für 2024) auf 0,64 ct/kWh steigen. Dies bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh/a) zusätzliche Kosten von 8,40 Euro pro Jahr.

Hintergrund zur bundesweiten Verteilung der Netzkosten

Alle Netzkosten werden über die Netzentgelte durch die Stromkunden refinanziert. Hierbei tragen die Kunden in den Netzregionen, die jetzt entlastet werden sollen, derzeit alle Kosten für die Integration der erneuerbaren Stromerzeugung. Damit verteilen sich die Kosten aktuell nicht gleichmäßig auf alle Netznutzer. So sind in weiten Teilen Nord- und Nordostdeutschlands die Netzentgelte als Bestandteil der Stromkosten merklich höher als in anderen Regionen Deutschlands. In einigen Netzgebieten betragen die Netzentgelte bis zu rund 15 ct/kWh, während es Regionen gibt, in denen diese unter 5 ct/kWh betragen. Diese Kostenunterschiede würden mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren ohne Anpassung der Kostenwälzung steigen.

Konsultationsphase läuft bis Ende Januar 2024

Die BNetzA beabsichtigt, im dritten Quartal 2024 eine Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten zu erlassen. Sie tritt frühestens zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Bundesnetzagentur nimmt Stellungnahmen hierzu bis zum 31. Januar 2024 entgegen. Nach der Auswertung soll der Festlegungsentwurf erneut konsultiert werden.

© IWR, 2023


01.12.2023

 



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