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EU Strommarktreform soll für mehr Preisstabilität sorgen

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Münster - Am Donnerstag (14.12.2023) haben sich das Europa-Parlament und die Verhandlungsführer des Rates im Rahmen des Trilog-Verfahrens informell auf die Reform des EU-Strommarktes geeinigt. Ein zentrales Ziel ist es, den Strommarkt zu stabilisieren und ihn verbraucherfreundlicher und nachhaltiger zu machen.

Stromverbraucher in der EU sollen durch eine Reform des EU-Strommarktes künftig besser vor explodierenden Strompreisen bzw. starken Preisschwankungen geschützt werden. Vertreter des Europa-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten haben sich jetzt nach rund neun Monaten Verhandlungszeit auf eine Reform des europäischen Strommarkts geeinigt. Das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen muss nun noch von Rat und Parlament bestätigt werden, bevor es in Kraft treten kann.

Elektrizitätsmarkt: Einigung über Schutz der Verbraucher vor plötzlichen Preisschocks

Um sie vor schwankenden Preisen zu schützen, haben die Abgeordneten sich darauf verständigt, dass die Verbraucher künftig das Recht haben, Verträge mit festen und dynamischen Preisen abzuschließen. Zudem haben sie einen Anspruch darauf, dass ihnen wichtige Informationen über die Optionen abgeschlossenen Optionen zur Verfügung gestellt werden, und dass die Versorger die Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern können. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucher und auch kleine Unternehmen von langfristigen, erschwinglichen und stabilen Preisen profitieren und die Auswirkungen von plötzlichen Preisschocks gemildert werden.

Die Abgeordneten setzten sich auch dafür ein, dass die EU-Länder den Versorgern verbieten können, die Stromzufuhr von schutzbedürftigen Kunden zu unterbrechen, auch bei Streitigkeiten zwischen Versorgern und Kunden.

Die Vereinbarung sieht zudem "Contracts for Difference" (CfD) oder gleichwertige Systeme mit denselben Auswirkungen vor, um Energieinvestitionen zu fördern. CfDs können für alle Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen verwendet werden, unabhängig davon, ob sie aus erneuerbaren Energien oder aus Kernenergie stammen.

Die Vereinbarung enthält als Alternative zu CfDs und gleichwertigen Systemen auch Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPA), die stabile Preise für die Verbraucher und verlässliche Einnahmen für die Anbieter erneuerbarer Energien garantieren können. Die Europäische Kommission wird einen Marktplatz für PPAs einrichten.

Die Kommission wird zudem auch die Möglichkeit EU-weiter Auktionen für erneuerbare Energien prüfen, die dazu beitragen sollen, das EU-Ziel beim EE-Ausbau zu erreichen.

Der vereinbarte Text sieht des Weiteren einen Mechanismus zur Ausrufung einer Strompreiskrise vor. In einer Situation sehr hoher Preise und unter bestimmten Bedingungen kann die EU künftig eine regionale oder EU-weite Strompreiskrise ausrufen, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, vorübergehende Maßnahmen zu ergreifen, um die Strompreise für KMU und energieintensive industrielle Verbraucher zu senken.

Das vorläufige Abkommen muss nun sowohl vom Parlament als auch vom Rat genehmigt werden, um Gesetz zu werden. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird in einer der nächsten Sitzungen über das Dossier abstimmen.

BDEW: Einigung kann EU helfen ein Energiesystem auf EE-Basis aufzubauen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die zügige Einigung auf die EU-Strommarktreform.

Positiv ist aus BDEW Sicht insbesondere, dass Differenzverträge (CfDs) bzw. äquivalente Mechanismen weiterhin freiwillig bleiben und auch künftig kein Zwang auf Projektierer im Bereich Erneuerbare Energien ausgeübt werde. Unternehmen stehe es damit weiterhin frei, entweder Direktverträge zwischen Stromerzeugern und Abnehmern (Power Purchase Agreements - PPA) oder zweiseitige staatliche CfDs abzuschließen.

„Damit bleiben marktlich-wettbewerbliche Mechanismen im Strommarkt auch mit der neuen Reform erhalten. Diese Einigung kann der EU helfen, ein auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem aufzubauen. Zugleich werden die Langfristmärkte gestärkt“, so die Vorsitzende der BDEW Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae.

Ein sehr wichtiger Punkt ist für den BDEW auch der Verzicht auf eine Erlösabschöpfung für bestimmte Stromerzeugungstechnologien. „Dass ein solches Instrument richtigerweise nicht Bestandteil eines langfristigen EU-Strommarktdesigns wird, ist ein wichtiger Beitrag zur Investitionssicherheit beim Erneuerbaren-Ausbau und zum Vertrauen in den Energiemarkt“, so Andreae weiter.

Als problematisch stuft der BDEW die Entscheidung über die Frage ein, nach welchen Kriterien künftig der Preiskrisenmechanismus ausgelöst wird. Ein Eingriff in die freie Preisbildung auf den Energiemärkten müsse die absolute Ausnahme bleiben und durch entsprechend trennscharfe kumulative Kriterien flankiert werden. Zwar erfolge die Auslösung nicht automatisch, aber es sollen nur noch zwei statt drei Kriterien ausreichen, um den Preiskrisenmechanismus aktivieren zu können. Zudem seien die verbleibenden Kriterien insbesondere zu Endkundenstrompreisen weiter herabgesetzt worden.

Nun gelte es, nach Veröffentlichung der finalen Textfassung die erzielte Einigung im Detail zu analysieren, so Andreae abschließend.


© IWR, 2023


15.12.2023

 



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