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Ampel beschließt Immissionsschutz-Novelle: Booster für Planungsbeschleunigung und Klimaschutz

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Berlin - Die Regierungsfraktionen haben sich nach intensiven Beratungen am vergangenen Freitag (17.05.2024) auf eine Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verständigt. Es handelt sich um die größte BImSchG-Reform seit 30 Jahren.

Mit den neuen Regelungen des BImSchG sollen unter anderem die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und für die Industrie erheblich beschleunigt werden, ohne dabei Umweltstandards abzusenken. Bundesumweltminsterin Steffi Lemke und der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck sehen in der Novelle einen wichtigen Meilenstein. Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) äußert sich positiv. Nach der Einigung der Ampelparteien steht der Beschluss der BImSchG-Novelle durch den Bundestag an.

Genehmigungsverfahren werden gestrafft und verkürzt

„Mit diesem Gesetz realisieren wir Kernpunkte des Beschleunigungs-Paktes und bringen Umwelt- und Klimaschutz voran. Erneuerbare-Energien-Anlagen können nun schneller gebaut werden, die Genehmigungsverfahren werden gestrafft und verkürzt. So sparen wir wertvolle Zeit, damit die klimagerechte Modernisierung Deutschlands schneller vorankommt. Wir nutzen mit den geplanten Anpassungen das Beschleunigungspotenzial des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aus, ohne materielle Schutzstandards abzusenken“, kommentiert Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Einigung.

„Die Einigung ist ein Meilenstein auf dem Weg für schnellere und unbürokratischere Verfahren. Wir haben uns mit Nachdruck für eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowohl für Industrieanlagen als auch für Elektrolyseure und Windenergie an Land, insbesondere auch beim Repowering, stark gemacht. Die nun vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen entlasten die Industrie sowohl bei Neu- als auch Transformationsvorhaben und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“, ergänzt Bundesklimaschutzminister Robert Habeck.

BWE: Geplatzter Knoten gutes Zeichen für Ausbau Erneuerbarer Energien

Auch der Bundesverband Windenergie begrüßt die Einigung der Ampel-Parteien und sieht viele positive Aspekte in der BImSchG-Novelle.

„Dass nun der Knoten geplatzt ist, ist ein gutes Zeichen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien allgemein und die Windenergie im Speziellen. Gerade für das Repowering bringt die BImSchG-Novelle wichtige Erleichterungen. Hier ist endlich klar, dass die notwendige Angleichung an das Bundesnaturschutzgesetz erfolgt und sich die Abstände vergrößern“, betont BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Repowering ist damit bald in einem Abstand von fünf Mal der Höhe der Neuanlage möglich und die Betreiber haben Zeit, die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach dem Rückbau der Bestandsanlage zu errichten.

Auch das Problem der Betreiberidentität beim Repowering, also von unterschiedlichen Betreibern von Alt- und Neuanlage, sieht der BWE mit der Novelle pragmatisch gelöst. Danach genügt es, wenn der Betreiber der Altanlage der Genehmigungsbehörde bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Repoweringantrag eine Einverständniserklärung vorlegt. Der BWE begrüßt dies ausdrücklich, weil es das Repowering enorm von Bürokratie entlaste.

Daneben sieht die Novelle vor, dass Genehmigungsanträge künftig digital abgewickelt werden sollen. “Vor allem die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren ist ein großer Schritt, von dem wir uns eine deutliche Beschleunigung der Prozesse erwarten. Bislang füllt ein einziger Antrag für eine Windenergieanlage etwa 60 Aktenordner. Das könnte bald der Vergangenheit angehören”, gibt sich Heidebroek optimistisch.

Behörden sollen zudem künftig Unterlagen nur noch ein Mal nachfordern dürfen. Bislang gab es hier keine Beschränkung, so dass wiederholte Nachforderungen den Prozess oftmals deutlich verzögerten. Die Behörden haben nun eine Frist von einem Monat, bis zu der sie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bestätigen müssen. Verstreicht diese Frist, gilt der Antrag als vollständig (Vollständigkeitsfiktion). Fristbeginn für die Genehmigung ist mit Eingang der nachgeforderten Unterlagen bzw. der Erklärung der Vollständigkeit.

Des Weiteren soll die behördliche Beteiligungsfiktion eingeführt werden. Wenn eine weitere an dem Verfahren beteiligte Behörde sich nicht innerhalb der Frist von einem Monat äußert, ist dies von der Genehmigungsbehörde als Zustimmung zu werten. Der BWE hatte sich wiederholt für verbindliche Fristen und eine Digitalisierung der Anträge eingesetzt.

“Ein Wermutstropfen aus unserer Sicht ist, dass es eine Verlängerung der Aussetzung von Schall- und Schattenabschaltungen im Winterhalbjahr bisher noch nicht in die Novelle geschafft hat. Wir halten dies für eine sinnvolle Änderung und appellieren an die Abgeordneten, dies im parlamentarischen Prozess noch zu ergänzen”, so die BWE-Präsidentin abschließend.

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22.05.2024

 



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