Alterric kritisiert EEG-Novelle und Netzanschlusspaket – Windbranche warnt vor mehr Regulierung zulasten des Wettbewerbs
Alterric kritisiert: Netzanschlusspaket verändert Investitionsbedingungen
Im Mittelpunkt der Kritik stehen die geplanten Regelungen zu kapazitätslimitierten Gebieten und zur sogenannten systemdienlichen Anschlussleistung (SAL). Nach Auffassung von Alterric verändern beide Instrumente die Rahmenbedingungen für Investitionen in neue Windparks grundlegend. Während Projektentwickler bislang grundsätzlich vom gesetzlichen Netzanschlussanspruch ausgehen konnten, sollen sich neue Windenergieprojekte künftig deutlich stärker an den verfügbaren Netzkapazitäten orientieren.
Zwar hat die Bundesregierung den Kabinettsentwurf gegenüber früheren Fassungen an mehreren Stellen entschärft. So wird die maximale Ausweisungsdauer kapazitätslimitierter Gebiete verkürzt und die entschädigungsfreie Abregelung begrenzt. Alterric hält die Änderungen jedoch für unzureichend. Das Unternehmen befürchtet mehr Planungsunsicherheit, fordert eine verpflichtende Vorabprüfung entsprechender Gebietsausweisungen durch die Bundesnetzagentur und kritisiert den vorgesehenen Start der systemdienlichen Anschlussleistung zum 1. Januar 2027 als praxisfern. Positiv bewertet Alterric dagegen die geplanten Erleichterungen für Co-Location-Projekte, fordert dafür jedoch schnellere und stärker digitalisierte Netzanschlussverfahren.
EEG-Novelle: Mehr Ausschreibungen, Kritik am Marktdesign
Auch die EEG-Novelle bewertet Alterric differenziert. Positiv sieht das Unternehmen die geplante Erhöhung des Ausschreibungsvolumens für Windenergie an Land um 12 GW sowie die Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells. Kritisch beurteilt Alterric dagegen die geplanten zweiseitigen Differenzverträge (CfDs) ohne Marktwertkorridor, die fehlende gesetzliche Flankierung langfristiger Stromlieferverträge (PPAs) sowie die vorgesehene Begrenzung der Pachtzahlungen auf 3,5 Prozent der Anlagenerlöse. Nach Einschätzung des Unternehmens könnten diese Regelungen Investitionen erschweren und die Flächenbereitstellung für neue Windenergieprojekte bremsen.
Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung strebt einen Abschluss noch im Jahr 2026 an, da die beihilferechtliche Genehmigung des EEG zum Jahresende ausläuft. Alterric appelliert an Bundestag und Bundesrat, die vorgesehenen Regelungen im weiteren Verfahren grundlegend zu überarbeiten.
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© IWR, 2026
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