OVG bestätigt: Windenergie beeinträchtigt Radaranlage der Bundeswehr nicht
"Der Beschluss des OVG Lüneburg ist von erheblicher Bedeutung, da es sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zu der Problematik Radar und Windenergie überhaupt handelt", sagt Dr. Oliver Frank, Rechtsanwalt und Fachanwalt bei der Kanzlei Engemann und Partner. Obwohl die Bundeswehr in dem Verfahren angekündigt hatte, die von ihr behauptete Störwirkung der WEA auf das Radar rechnerisch zu belegen, sei ein entsprechendes Gutachten bislang nicht vorgelegt worden. Dies lasse nur den Schluss zu, dass der entsprechende Beleg nicht zu erbringen sei, so Frank weiter. Er ermutigte die Betreiber von WEA, die zumeist pauschalen Ablehnungen der Bundeswehr zu hinterfragen und notfalls ihre Genehmigung einzuklagen.
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